Allgemeine Geschäftsbedingungen:1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen von Firma Deltacom Handelsgesellschaft
m.b.H. (im folgenden "Deltacom" genannt) erfolgen ausschließlich
auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Liefer- und Verkaufsbestimmungen (im folgenden "Bedingungen"
genannt) bilden einen Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages. Von
diesen Bedingungen abweichende Regelungen, wie insbesondere die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht akzeptiert und
sind somit keine Vertragsgrundlage. Diese Bedingungen gelten sowohl für
den vorliegenden als auch für alle zukünftigen Geschäfte.
2. Vertragsabschluß
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend, wenn sie durch
uns schriftlich bestätigt worden sind. Vertragsabschlüsse kommen
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung
der Ware zustande. Bereits bestätigte Aufträge können nur
mit unserer schriftlichen Zustimmung storniert werden. Geringe Abweichungen
von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren
nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichungen für
den Käufer nicht unzumutbar ist.
3. Preise
Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Lager Klagenfurt
in Euro zuzüglich der Umsatzsteuer im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß.
Sämtliche Preise verstehen sich ohne Nebenspesen. Kosten für
Verpackung, Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden besonders in
Rechnung gestellt. Für Dienstleistungen, insbesondere Wartungs, Installations,
Schulungs, Reparaturarbeiten werden die jeweils gültigen Regiestundensätze
verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnung ist zahlbar sofort nach Erhalt netto ohne Skonto oder
sonstige Abzüge. Andere Zahlungsbedingungen gelten ausdrücklich
nur dann, wenn von uns schriftlich bestätigt. Gewährte Zahlungsziele
können von uns jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen
werden. Wir sind berechtigt, Waren nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme
auszuliefern, ohne dass wir separat darauf hinweisen müssen.
Nach Fälligkeit ist der Käufer verschuldensunabhängig
verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro Monat zu bezahlen,
wobei wir berechtigt sind, darüber hinausgehende Bankzinsen in üblichen
Ausmaß gelten zu machen. Käufer ist verpflichtet sämtliche
Mahn, Inkasso und Rechtsanwaltspesen zu bezahlen. Eine nach Vertragsabschluß
eintretende Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers,
von der wir Kenntnis erhalten, berechtigt uns, den Kaufpreis für
allenfalls bereits getätigte Lieferungen sofort fällig zu stellen
und vor weiteren Lieferungen Sicherheiten zu verlangen. Wenn der Käufer
den fällig gestellten Kaufpreis nicht innerhalb von einer Woche bezahlt
oder die geforderte Sicherheit nicht innerhalb der gleichen Frist leistet,
sind wir berechtigt, ohne Satzung einer Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten.
Bei Exportgeschäften ist der Käufer verpflichtet,
sämtliche Export und Zollpapiere im Original an uns zurückzusenden,
ansonsten der Kunde verpflichtet ist, allfällige Mehrwertsteuer zu
bezahlen.
5. Lieferung
Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in
schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind jedoch auch bemüht,
die unverbindlich zugesagten Lieferfristen einzuhalten .Teillieferungen
sind zulässig. Der Transport erfolgt auf Rechnung ung Gefahr des
Käufers, auch bei Teillieferung.
Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten
werden, so werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht
auch dieser neue Termin, ohne dass die Lieferung erfolgt, so hat der Käufer
wahlweise das Recht, von dem Vertrag bezüglich der noch ausstehenden
Lieferungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind außer
für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet wurden, ausgeschlossen.
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt
oder von Ereignissen, die uns die Lieferungen oder den Transport erschweren
oder unmöglich machen - hierzu gehöre auch Transportbehinderungen,
Betriebsstörungen, Aussperrungen, Personalmangel etc., haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten.
Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist daher in diesen Fällen
ausgeschlossen.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald
die Sendung an den Frachtführer oder andere den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zur Versendung unserer Fertigung
oder unseres Zentrallagers verlassen hat, und zwar unabhängig davon,
ob die Versendung von Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten
trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder Abnahme aus irgendwelchen Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandbereitschaft auf den
Käufer über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises und aller Nebenanforderungen unser Eigentum. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere
Saldoforderung.
Im Fall der Weiterveräußerung der Eigenumsvorbehaltsware,
tritt der Käufer im voraus sämtliche Ansprüche gegen den
Zweitkäufer an uns zahlungshalber ab, wobei jedoch der Käufer
weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten
Betrags zu dessen Bezahlung neben dem Zweitkäufer gegenüber
uns haftbar bleibt.
Der Käufer ist verpflichtet, in seinen Büchern
bei jeder abgetretenen Forderung einen mit Datum versehenen firmenmäßig
gefertigten Vermerk anzubringen und den Zweitkäufer spätestens
bei Abschluss des Kaufvertrages von der erfolgten Abtretung zu verständigen
und uns vom Weiterverkauf im Anschluss einer Kopie der Verständigung
des Zweitkäufers von der Abtretung zu benachrichtigen. Sollten ungeachtet
der obigen Vereinbarung beim Käufer Beträge vom Zweitkäufer
eingehen, so ist der Käufer verpflichtet, diese Beträge unverzüglich
an uns auszufolgen. Bis zu dieser Ausfolgung sind die Beträge besonders
zu verwahren. Diese Abtretung werden hiermit von uns voraus angenommen.
Jede weitere Verpfändung oder Abtretung ist ausgeschlossen.
Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte sind
wir sofort schriftlich davon zu benachrichtigen. Im Falle der Unterlassung
der Anzeige ist der Käufer schadenersatzpflichtig. Sämtliche
Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
7. Gewährleistung
Deltacom gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations
und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung beträgt gemäß
aktueller Gesetzeslage 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum.
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
so hat dieser das Recht binnen einer Frist von 7 Werktagen, ab Erhalt
der Lieferung der bestellten Ware vom Vertrag durch schriftliche Erklärung
zurückzutreten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Ware
in ungenütztem und als neu wiederkaufsfähigem Zustand befindet
und in der Originalverpackung und einer zusätzlichen, stabilen Umverpackung
zurückgesandt wird. Die kosten des Versandes gehen zu Lasten des
Kunden. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns
unfrei wieder ausgeliefert. Durch der Austausch von Teilen, Baugruppen
oder ganzen Geräte treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
Für mangelhafte Ware leisten wir nach unsere Wahl
Gewahr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung.
Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzungen des Kaufpreises
oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen, wenn die
Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist
oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.
Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsanspruche gegen Deltacom stehen nur unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Haftung und Schadenersatz
Schadensersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verschuldet haben.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haften wir nicht,
es sei denn, dass wir die Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben.
Der Käufer bestätigt, auf die Anleitung zur
Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein und
wird die Ware nur in der Betriebsanleitung vorgesehenen Weise verwenden.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Österreichisches
Recht. Für Verträge mit Unternehmen gemäß §1
KSchG wird als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung zuständigen
Gericht in Klagenfurt vereinbart. |